Möbellagerung

  • Kurz- und langfristige Einlagerung
  • Einzelne Möbelstücke oder ganzer Hausrat
  • Gesicherte Räume oder spezielle Lagercontainer
    • Räume - ab 5 - über  100 m³
    • Holzcontainer - 8,4 m³
    • Seecontainer - 33 m³

Mit der nachfolgenden Beschreibung unserer Möglichkeiten für die Einlagerung Ihres Umzugs-/ Industrieguts möchten wir von Ihnen bereits gestellte Fragen - und vielleicht auch einige mehr - beantworten.

Lager / Lagerflächen

Unsere Lager sind trocken und beheizt, sie liegen auch nicht zu ebener Erde und sind damit vor dem Eindringen von Mäusen etc. geschützt. Hier haben wir aus Erfahrung gelernt.
Wir betreiben nur Lagerflächen im Stadtgebiet von Freiburg, wobei die Hauptfläche direkt an unser eigenes Betriebsgebäude im Hausener Weg, (Gewerbegebiet Haid) angrenzt.

Varianten der Lagerung

Im Lager haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten der Unterbringung:

  1. lagernd neben anderen Kommissionen, abgetrennt durch Bänder, beschriftet und überplant
  2. im Holz Container
  3. in separatem Raum

Nachstehend beschreiben wir nur die Variante a., weil 95% unserer Lagerkundschaft dieses Arrangement wählt.
Sollten Sie ernsthaftes Interesse an der Variante b. oder c. haben, so bitten wir Sie um ausdrückliche Nachfrage nach diesen Varianten und um ein persönliches Gespräch.

Variante a.

Preis für die Einlagerung:

Es gibt nicht den Preis, den man ganz schnell in einer Liste ablesen könnte!

Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus:

  1. Einlagerungsvolumen
  2. Lagerdauer
  3. Gewünschte Versicherung
  4. Nebenleistungen

In der Regel Preis bestimmend sind aber hauptsächlich:

 

  • 1. Einlagerungsvolumen und
  • 2. Lagerdauer

    Wir fordern 9,90 €/Monat und Kubikmeter inkl. 19% (netto 8,32 €/Monat und Kubikmeter). Das abzurechnende Mindestvolumen beträgt 5 cbm und somit betragen die Kosten mindestens 49,50 € inkl. 19% (netto 41,60 €).

    Mit steigendem Volumen und/oder längerer Lagerdauer räumen wir Nachlässe ein.
    Auch im Zusammenhang mit einer Umzugs-/Transportbeauftragung sind Nachlässe möglich.

    Fordern Sie unser individuelles Angebot!

  • 3. Versicherung

    Jeder Lagerkunde genießt kostenfrei eine Versicherung gegen schuldhaftes Verhalten des Lagerhalters.

    Da wir mit unseren Schlüsseln sehr gewissenhaft umgehen und ausschließlich langjähriges Stammpersonal mit Ein- und Auslagerungen betrauen, ist der Fall, dass diese Versicherung in Anspruch genommen werden wird, sehr unwahrscheinlich.

    Fragen Sie daher bei Preisvergleichen immer sehr genau nach! Fragen Sie beispielsweise nicht "Habe ich eine Versicherung?", oder "Sind Sie versichert?". Denn jeder Lagerhalter muss gegen schuldhaftes Verhalten versichert sein. Damit kann die Antwort auf eine der vorgenannten Fragen bereits bejaht werden – ohne dass Sie aber den Versicherungsschutz haben, den Sie eigentlich wünschen, zumeist im Umfang von dem, den eine Hausratversicherung bietet. In aller Regel ist das dann nur gegen Aufpreis möglich.

    Wir können exakt Ihre Einlagerung versichern.

    Teilen Sie uns mit, welche Versicherung Sie wünschen und wir werden das hierfür passende Angebot einholen.

    Einige Hausratversicherer waren auch schon mal bereit, die Hausratversicherung für den Aufenthalt des Hausrats in einem Lager weiter gelten zu lassen. Fragen Sie Ihren Versicherer danach. Möglicherweise möchte er Sie nicht als Kunden verlieren und sieht eine Möglichkeit, Versicherungsschutz zum gleichen Preis oder gegen geringen Aufpreis weiter zu gewähren. Vielleicht wenigstens dann, wenn nur sehr kurz eingelagert wird.

    Wie gelangen Sie nun zu Versicherungsschutz?

    Wie oben erwähnt:

    • - Feststellen der Risiken, die Sie abgedeckt haben möchten, - am besten schriftlich oder per e-mail, um Missverständnisse von vornherein auszuschließen.
    • - Feststellen des Wertes der eingelagerten Ware. Und für den ermittelten Wert entweder selbst oder über uns die Prämie erfragen.

    ! Bitte immer daran denken, dass die Versicherungssumme zum Neuwert ermittelt wird !

  • 4. Nebenleistungen

    Wie oben erwähnt, wird Ihre Einlagerung nur von langjährigem Stammpersonal betreut. Dieses muss für den Vorgang des Ein-/ Auslagerns bezahlt werden.

    Wir lassen nämlich niemanden ohne unser Beisein in unser Lager. Jeder Kunde kann sich auch darauf verlassen, dass der Zugang zu eingelagerten Waren nur nach Absprache und nur zusammen mit unserem Personal möglich ist.

    Unser Personal kostet derzeit 28,00 €/Std. zzgl. 19% MwSt. (5,32 €). Die Abrechnung erfolgt Std. genau.

    Wie können Sie diese Kosten gering halten?

    1. A) durch professionelles Bereitstellen des Umzugsgutes:
      • - Kartons geschlossen und stapelbar gepackt
      • - möglichst gleichartige Packbehältnisse verwenden
      • - gefährdete-/ Bruchempfindliche Teile wie Spiegel, Glas, Schleiflackmöbel etc. bereits geschützt anliefern. Siehe ganz am Ende "Verpackungsmaterialien"
      • - Umzugsgut möglichst stapelbar bereitstellen (Was bei Ihnen nicht von alleine steht, muss auch bei uns im Lager gestützt, / eingebaut werden)
    2. B) Nach Möglichkeit nur einmal anfahren! 2-3 Mal anliefern mit eigenem Pkw ist sicherlich teurer, als einmal mit Transporter/ Lkw anliefern. Informieren Sie sich zum Beispiel auf unserer Homepage auch über das umfassende Angebot unser Autovermietung Selbstverständlich können Sie bei uns auch das komplette Umzugszubehör mieten sowie Umzugskartons mieten oder kaufen.
    3. C) vereinbarte Anlieferungs-/ Abholzeit unbedingt einhalten
    4. D) Liste bereithalten, die genau aufführt, was eingelagert werden soll. Diese Liste wird von uns überprüft und wird Bestandteil des Lagervertrages.Ist sie noch nicht vorhanden, wird sie von uns erstellt. Das kostet Zeit und somit Geld.

Welche Laufzeiten gibt es?

Das ist nicht festgelegt! Allein Ihr Bedarf entscheidet über die Laufzeit.

Besteht hierüber zu Beginn der Einlagerung keine Klarheit, so besteht natürlich die Möglichkeit der Monatsweisen Verlängerung. Wir haben noch nie so eng disponiert, dass ein angegebener Auslagerungstermin nicht hätte auf später verlegt werden können.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Sie können Ihren Vertrag mit uns jederzeit kündigen!

Allerdings sollten Sie nach Möglichkeit etwa 1 – 2 Wochen vor der geplanten Auslagerung Bescheid geben, so dass wir unser Personal disponieren können, vor allem dann, wenn es sich um einen Saisontermin zum Monatsende und um eine größere oder zeitaufwändigere Auslagerung handelt.

Wie wird abgerechnet?

Während der ersten 3 Monate nach angefangenen Monaten, danach bieten wir taggenaue Abrechnung an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Einlagerungen unter dem oben erwähnten Volumen von 5 cbm (Mindestpreis von 49,50 €/Monat inkl. 19%) nicht handeln können.

Wann muss bezahlt werden?

Bei Anlieferung sind die erste Monatsmiete sowie der Personlaufwand sofort zu bezahlen.

Daneben sind wir gezwungen, eine Kaution von 2 Monatsmieten zu verlangen, was für den allergrößten Teil unserer Kunden völlig unverständlich ist und deshalb mit wenigen Sätzen erklärt werden soll:

Wir haben ein Problem mit einzelnen Kunden, die bei uns einlagern, bereits ab dann aber nie mehr etwas von sich hören lassen (= beabsichtigte Entsorgung zu unseren Lasten).

Seit Entsorgung Geld kostet, hat dieses Phänomen zugenommen. In anderen Fällen wird die Zahlung anfangs geleistet, dann aber eingestellt (bei "Änderung der Lebensplanung...")

Wenn im Verlauf der Mietzeit also irgendeine Miete nicht bezahlt wird, ist für uns Eile geboten. Das Lager wird von uns sofort gekündigt.

Die 2 Monatsmieten Lagerkaution decken dann einen, manchmal sehr geringen, Teil folgender Kosten:

  • - mindestens 1 Monat Rechtsweg, bis das eingelagerte Gut versteigert werden kann
  • - die Kosten des Rechtsweges bis zur Versteigerung
  • - die Versteigerung incl. Bekanntmachung derselben
  • - die anschließende Entsorgung der nicht veräußerten Reste

Mit etwas Glück bringt die Versteigerung ein bisschen Geld ein, welches zur Verfahrenskostendeckung mit herangezogen wird.

Selbst wenn erkennbar Werte eingelagert wurden, die als Pfandrecht ohne weitere Prüfung taugten, ist es uns schon passiert, dass es sich bei Einlagerung um Trennungsgut handelte, welches wir ja nicht als solches erkennen, eingelagerte Gegenstände zum Zeitpunkt der Verwertung aber zwischenzeitlich nicht mehr dem Einlagerer sondern dem ehemaligen Partner gehören, welcher uns aus dem geschlossenen Mietverhältnis erstmal Nichts schuldet.

Leider verliere wir den einen oder anderen Lagerkunden, dem man diesen Sachverhalt auf die Schnelle am Telefon manchmal nicht hinreichend erläutern kann. In Anbetracht der Schäden, die Mietpreller vorsätzlich anrichten, müssen wir damit aber leben und können hier nur auf Ihr ganz individuelles Verständnis hoffen.

Im Kreis unserer bekannten Kunden gibt es selbstverständlich Ausnahmen von dieser Regelung.

Wie komme ich während der Lagerdauer an meine Sachen?

Es gilt das oben Gesagte: Nur zusammen mit unserem Personal nach Absprache (unser Personal muss dabei bezahlt werden....)

Sie sollten daher damit rechnen, dass die Auslagerung von Teilpartien nicht kostenfrei ist.

Falls Sie aber z.B. im Sommer einlagern und im Herbst an Ihre Wintersachen gelangen möchten, sollten Sie diese am Ende einlagern, so dass die Auslagerung nur ganz wenig Zeit in Anspruch nimmt.

Eine aussagekräftige Beschriftung der Kartons und die im Vorfeld angestellte generelle Überlegung, an welche Gegenstände man vermutlich am ehesten ran kommen muss, ist sicher nie verkehrt.

Was werden wir sonst noch häufig gefragt?

  • "Kann ich meine Möbel/Antiquitäten ab Lager verkaufen?"

    Dieses ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn vorher "Besuchs-Zeiten" klar vereinbart wurden. Erfahrungsgemäß halten sich Interessenten eher nicht an verbindlich vereinbarte Zeiten.

  • "Kann die Firma Stimpfle unsere Möbel für uns verkaufen?"

    Nein, diese Möglichkeit haben wir leider nicht; wir verfügen weder über ein repräsentatives Ladenlokal, noch haben wir Personalreserven, mit denen wir den damit verbundenen Aufwand bewältigen können.

  • "Kann die Firma Stimpfle unsere Möbel bei Bedarf an unseren neuen Wohnort bringen?

    Grundsätzlich gerne! So, wie wir in der Lage sind, Ihre Einlagerung abzuholen, freuen wir uns natürlich, wenn wir Ihnen ein Angebot für die Auslagerung unterbreiten dürfen. Selbstverständlich sind Sie aber nicht an unseren Dienst gebunden, sondern können sich jederzeit für die für Sie zeitlich und materiell günstigste Lösung entscheiden.

  • "Kennen Sie jemanden, der eine bestens erhaltene Wohnzimmerwand brauchen kann?"

    Auf diese und auf viele ähnliche Fragen wissen wir nur sehr selten eine Antwort. Es stellt sich daher in vielen Fällen die Frage nach Entsorgungsmöglichkeiten.

    Wir verstehen uns als Dienstleister und nehmen uns gerne Ihrer Probleme an.

    Haben Sie etwas Ihrer Meinung nach Brauchbares/ Wertvolles anzubieten, so schlagen wir vor, wie folgt vorzugehen:

    • Inserat (zu verkaufen), oft kostenloses Inserat (zu verschenken)

    • Gebrauchtwarenkaufhäuser anfragen, ob Interesse an der Übernahme Ihres Guts besteht:
      Spinnwebe, Freiburg, (Diakonie) ~ "Sozialbetrieb"~
      FairKauf, Freiburg, (Caritas) ~ "Sozialbetrieb"~
      Secondo, Umkirch, Titisee-Neustadt ~ "Wirtschaftsbetrieb"~

    Oftmals stellen unsere potentiellen Kunden dann aber fest, dass entweder kein Interesse an der Übernahme des Angebotenen besteht oder es mit der Abholung in absehbarer Zeit nicht so klappt oder für die Abholung ein Betrag verlangt wird, der mitunter teurer ist als das Angebot eines Umzugsunternehmens.

    Es stellt sich dann die Frage der Entsorgung.

Entsorgung durch die Firma Stimpfle

Unser Angebot:

Falls wir von Ihnen einen Auftrag zum Umzug oder zur Einlagerung bekommen haben, bieten wir an:

Schöpfen Sie alle weiter oben genannten Möglichkeiten aus, um Kosten zu sparen. Sie können bis zum Tag vor dem Auftrag offen lassen, ob Sie uns etwas zur Entsorgung mitgeben werden.

Sagen Sie uns einen Tag vorher Bescheid, so werden wir die Fahrzeuge so disponieren, dass wir genügend Leer-Volumen dabei haben, um Ihre übrigen Gegenstände mit einzuladen.

Sie bezahlen dann nur, was an Sonderaufwand entsteht: evtl. Fahrzeugmiete, Zeit für Ein-/Ausladen, Fahrt zum Recycling-Unternehmen sowie Entsorgungskosten.

Ihr Vorteil: Sie ersparen sich An-/ Abfahrt von Personal und haben bis zum letzten Tag die Gelegenheit/Chancen eine für Sie optimal günstige Variante wahrzunehmen.

Verpackungsmaterialien

Verpackungsmaterialien verursachen einerseits Kosten, andererseits schützen sie Ihr Umzugsgut und ermöglichen ein professionelles Handling.

Wir verweisen auf unsere Homepage, wo Sie sich einen umfassenden Überblick über unsere Leistungen und Preise verschaffen können.

Welche 3 Kategorien dürfen nicht ins Lager?

Bis hier wurden Sie über die Einlagerung informiert. Nun gibt es auch noch die Antwort auf die Frage, welche 3 Kategorien nicht ins Lager dürfen.

Ersteres ist schnell erzählt und wird uns wohl nur selten angeboten:

  • Geld,
  • Gold,
  • Schmuck,
  • Wertgegenstände von besonderem Wert,
  • Preziosen eben

Daneben, und damit haben wir schon eher ein Problem:

  • Bitte keine Lebensmittel, weder Müsli noch Tierfutter!! Auch nicht in Konservenform!
    Was für 1-2 Monate keine Probleme machen würde, liegt dann plötzlich doch ein halbes Jahr und länger...

  • Bitte auch keine Pflanzen! ...sie würden es vermutlich auch nicht überleben im Karton...

Wir bedanken uns für Ihr Interesse. Was vielleicht ein bisschen schwierig klingt, zeugt von unserer Erfahrung.

Wenn Sie einen kompetenten und verlässlichen Partner suchen, dem Sie Ihr Umzugsgut anvertrauen möchten, sind Sie bei uns sicher richtig.

Wenn Sie eine umfassende Dienstleistung aus einer Hand schätzen, kommen Sie an uns schon kaum mehr vorbei.

Sollten wir etwas noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben, setzen Sie sich bitte wieder mit uns in Verbindung!


Mit freundlichen Grüßen


Ihr Stimpfle Team